Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand 01.07.2022

• Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Reservierungen,
Buchungen und Buchungsvereinbarungen jeder Art zwischen der Ferienwohnungen Rothaarglück
Vermietung (Latrop 28,57392 Schmallenberg) (- nachstehend „Betreiber“ genannt)
– und ihren Vertragspartnern (- nachstehend „Kunden“ genannt).
Die AGB gelten als vom Kunden anerkannt, sobald der Betreiber eine Buchung des Kunden akzeptiert.
Abweichende Regelungen sind mit dem Betreiber schriftlich zu vereinbaren und vom
Betreiber zu bestätigen. Die AGB stehen unter dem Vorbehalt einer jederzeitigen Änderung
ohne Vorankündigung.

• Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages
Alle Angebote des Betreibers auf seiner Internetseite oder auf Drittseiten von Fremdanbietern
sind freibleibend.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Buchung durch den Betreiber bestätigt worden ist.
Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet
die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe
und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe.

• Anreise
Die gemieteten Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Beim Check-
In muss ein mit Foto versehenes gültiges Ausweisdokument durch den Kunden vorgelegt werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt mit einem KeySafe.
Das Verlassen der gemieteten Räumlichkeiten und die Schlüsselrückgabe haben am letzten
Buchungstag bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Andere Absprachen sind möglich.

• Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises,
jedoch mind. EUR 50,- fällig. Die Restzahlung erfolgt bis 14 Tage vor dem Anreisetag. Die
Zahlung kann in Form von Einzahlung / Überweisung auf das Konto des Betreibers, per
PayPal-Zahlung oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung /
Überweisung auf das Konto des Betreibers, per PayPal-Zahlung oder als Barzahlung erfolgen.
Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Der geltende Tourismusbeitrag ist in der Rechnung
enthalten. Weitere Zahlungsmöglichkeiten durch Drittanbietern sind möglich. Andere
Absprachen sind möglich.

• Kaution
Eine Kaution ist nicht zu entrichten, allerdings behält sich der Betreiber, diese im Einzelfallentscheid
vor.
Sollte eine Kaution zutreffen: Die Zahlung der Kaution dient als Ersatz etwa für möglicherweise
entstehende Schäden an der Mietsache und/oder dem Inventar, zusätzliche Reinigungskosten
im Falle einer über das normale Maß verdreckten Mietsache sowie übermäßigen
Strom- und/oder Wasserverbrauch. Ebenso kann die Kaution dafür verwendet werden, wenn
die Mietsache von mehr Personen genutzt wurde, als vertraglich vereinbart.
Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Eine Barerstattung
bedarf der vorherigen Abstimmung.

• Buchungsänderungen durch den Kunden
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verlust, Schäden oder zusätzliche Kosten, die
durch eine Änderung der Buchung durch den Kunden entstehen können.
Der Kunde ist grundsätzlich dazu berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Dritte ist dem Betreiber gegenüber spätestens einen
Tag vor Anreise zu nennen. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als
Gesamtschuldner für die vertraglich geschuldeten Zahlungen und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Betreiber vorbehalten, Dritte im Rahmen
seines Hausrechts abzulehnen.
Der Betreiber kann im Übrigen nicht gewährleisten, dass Änderungen bezüglich der Reisedaten
oder der Unterkunft entsprochen werden kann.

• Änderungen durch den Betreiber / höhere Gewalt
Auch wenn der Betreiber alles tut, um den Aufenthalt des Kunden so reibungslos wie möglich
zu gestalten, kann es manchmal vorkommen, dass der Betreiber eine Buchung nicht umsetzen
kann.
Der Betreiber behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Kunden eine andere adäquate
Unterkunft in vergleichbarer Größe zuzuweisen.
Im Falle außergewöhnlicher Umstände kann es auch vorkommen, dass der Betreiber eine Buchung
stornieren muss. In diesem Fall erhält der Kunde sämtliche geleisteten Gelder zurück,
womit auch eine Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der Stornierung einhergeht.
Der Betreiber wird von seiner Leistungspflicht befreit und haftet insbesondere nicht für Verzögerungen
und Schäden, die aufgrund einer erforderlichen Änderung oder Stornierung entstehen,
wenn der Grund auf höherer Gewalt beruht. Hierzu gehören unvorhergesehene und
von dem Betreiber nicht zu vertretende Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, Überschwemmungen,
Feuer, kriegerische und terroristische Handlungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien.

• Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Betreiber verliert
dadurch den Anspruch auf den Mietpreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende
Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:
• bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 30% vom Reisepreis, mindestens EUR 50,-.
• ab dem 13. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis
Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Betreiber zur baldmöglichsten anderweitigen
Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering
wie möglich zu halten.
Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle in Textform erfolgen und sind direkt an den Betreiber
zu richten.

• Allgemeine Verpflichtungen / Einhaltung der Hausordnung
Das Mietobjekt darf nur bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen
belegt werden. Zusätzliche Gäste sind nicht gestattet.
Die Kunden haben sich während ihres Aufenthaltes nach der jeweils geltenden Hausordnung
zu richten, die in jedem Objekt ausliegt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das
Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden.

• Rücktrittsrecht des Betreibers
Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund und ohne Fristsetzung vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
der Kunde die Anzahlung gemäß Ziffer 4 nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist gezahlt
hat,
• Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Anwesenheit des Kunden den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Betreibers zuzurechnen ist oder
• der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
• Haftung des Betreibers
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haftet der Betreiber bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet der Betreiber – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
der Betreiber, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut
und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen
durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Betreiber nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen,
d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR
3.500,-.
Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, etc.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 800,-. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Betreiber Anzeige erstattet.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände des Betreibers, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch
keine Überwachungspflicht des Betreibers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Betreibergrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge, haftet der Betreiber nicht, soweit der
Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim
Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden.

• Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt,
in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt spätestens nach drei Jahren
vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden
aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.

• Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und diese bei Abreise in einem
aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen, auch wenn eine Endreinigung in
der Miete enthalten ist.
Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber für Schäden an der Mietsache oder dem Inventar
während des Buchungszeitraums als Hauptverantwortlicher für alle Mitreisenden.
Dem Kunden obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden
ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
Unterlässt der Kunde es schuldhaft, Mängel an der Mietsache unverzüglich zu rügen, so tritt
ein Minderungsanspruch des vereinbarten Entgelts nicht ein.
Es besteht für den Betreiber keine Haftpflicht dem Kunden gegenüber. Der Kunde trägt somit
selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.
Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.

• Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich des Zustandes der Mietsache sind unverzüglich bei Ankunft durch
den Kunden mitzuteilen.
Der Betreiber wird sich bei unverzüglicher Beanstandung darum bemühen, Abhilfe zu schaffen.
Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Kunde auf die Beanstandung bezüglich
der Reinigung. Beanstandungen bei und nach der Abreise bleiben unberücksichtigt.

• Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind vorbehaltlich der Regelung zu Ziffer 6
im Mietpreis enthalten.
Der Preis für die Endreinigung (beinhaltet – Bettwäsche, Handtücher, WC-Papier, Handwaschseife,
Lappen, Spültuch, Geschirrspültabs) ist auf der Rechnung separat ausgewiesen.

• Datenverarbeitung
Der Betreiber stellt seine Datenschutzinformation gemäß Art. 13,14 DS-GVO auf seiner Internetseite
zur Verfügung. Sie ist für den Kunden unter der Adresse www.rothaarglueck.de abrufbar.
Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.

• Rechtswahl, Gerichtsstand
Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegendem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Meschede/Hochsauerland Kreis. Der Betreiber kann den Kunden auch an
seinem Gerichtsstand verklagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unbekannt sind.

• Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche (Neben-)Abreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten unverzüglich
schriftlich bestätigt werden.

• Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig
sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung
oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen,
so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt
und gültig bleiben.